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Interpretation:
In dem gezeigten
Beispiel hat die Kindsmutter in dem Mikrosatelliten-Locus D3S51358 die
Allele 14 und 16, das Kind 14 und 15. Das Kind kann nur das Allel 14 von
seiner Mutter geerbt haben. Somit muss das Allel 15 von dem Vater stammen.
In dem Locus D3S51358 besitzt nur der untersuchte
Putativ-Vater 2 das für den Vater des
Kindes geforderte Allel 15 während der Putativ-Vater 1 das Allel 15 nicht
aufweist.
Für
den Locus vWA hat das Kind die Allele 16 und 18. Das Allel 18 stammt von der Mutter und 16
muß von dem Vater geerbt sein. Beide
untersuchten Putativ-Väter besitzen dieses Allel 16 und sind in dem Locus
vWA nicht von der Vaterschaft zu dem Kind auszuschließen.
In
dem dritten Locus FIBRA haben sowohl die Mutter als auch das Kind die
Allele 20 und 21. In diesem Falle kann nicht entschieden werden, welches
der beiden Allele das Kind von der Mutter geerbt hat und welches das
väterliche Allel ist. Um als Vater des Kindes in Frage zu kommen, muss bei
dem untersuchten Putativ-Vater daher entweder Allel 20 oder 21 vorliegen. Putativ-Vater 1
zeigt die Allele 22 und 23.
Somit zeigt Putativ-Vater 1 bereits in einem zweiten Locus kein, für den
biologischen Vater des Kindes gefordertes Allel. Bei Putativ-Vater 2 ist das Allel 21 nachweisbar.
Durch die fehlende Übereinstimmung in den Loci D3S51358 und FIBRA
kann Putativ-Vater 1 nicht der Vater des Kindes sein.
Sind
wie bei Putativ-Vater 2, alle für den Vater des Kindes geforderten Allele
nachweisbar, dann wird durch ein statistisches
Verfahren die Vaterschaftswahrscheinlichkeit errechnet. Da die hierbei
verwendeten Allelhäufigkeiten in verschiedenen Bevölkerungsgruppen
(europäisch, afrikanisch, asiatisch etc.) sehr unterschiedlich sein
können, ist für die Berechnung der Vaterschaftswahrscheinlichkeit die
Kenntnis über die ethnische Herkunft des Putativ-Vaters erforderlich. Mit
den in dem Beispiel gezeigten drei Systemen ergäbe sich für
Putativ-Vater 2 (als Europäer) eine Vaterschaftswahrscheinlichkeit von
etwa 86%. Damit ist nach den Richtlinien für Abstammungsdiagnostik noch nicht
eindeutig bewiesen, dass dieser Mann der Vater des Kindes ist und es müssen weitere Mikrosatelliten-Loci untersucht werden.
Eine Vaterschaft gilt als praktisch
erwiesen, wenn die errechnete Vaterschaftswahrscheinlichkeit größer als
99,9% ist.
Mit
mindestens 12 untersuchten Systemen (bei privaten Kurzgutachten mindestens
10) wird
in unserem Labor in den meisten Fällen eine Wahrscheinlichkeit von 99,999 und mehr
erreicht. Die gleichen Mikrosatelliten-Loci, die in unserem Labor
in Gebrauch sind, werden u.a. auch in den Landeskriminalämtern zur Personenidentifizierung eingesetzt.
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