Praxis für Medizinische Genetik

Dr. Susanne Ebner

Frauenärztin - 

Medizinische Genetik

Dr. Susanne Markus

Fachärztin für Humangenetik

 

Bahnhofstraße 13

(VICTORIA-Haus)

93047 Regensburg

Tel: 0941-53710

Fax: 0941-53708

    

© Dr. Ebner & Dr. Markus

EISENMENGER & EBNER GbR

Vaterschaftsbestimmungen

Untersuchungsmethode

Zur Diagnostik reichen kleinste Mengen DNA, die aus Speichelproben bzw. Mundschleimhautabstrichen gewonnen werden können. Selbstverständlich sind auch Blutproben oder anderes zellhaltiges Material geeignet, wie z.B. Nabelschnurblut direkt nach der Geburt eines Kindes oder auch  frische und konservierte Gewebeproben (in Paraffin eingebettete Gewebeschnitte) oder Haarwurzeln.

Nach der Isolierung der genomischen DNA werden Mikrosatelliten aus verschiedenen DNA-Abschnitten (Loci) über Multiplex-Polymerase Kettenreaktionen (PCR) enzymatisch vervielfältigt (amplifiziert). Die Längenbestimmung der amplifizierten DNA-Fragmente (Mikrosatelliten) erfolgt mittels Kapillarelektrophorese.

Nachfolgend ist ein Beispiel aufgeführt, in dem 4 Personen (Mutter, Kind und 2 mögliche Väter) auf eine fragliche Vaterschaft hin untersucht werden.

Aus dem Vergleich der Mikrosatelliten-Längen (Allele) von Mutter und Kind kann zunächst ermittelt werden, welche Mikrosatelliten das Kind von seinem Vater geerbt haben muss. Diese Mikrosatelliten-Allele müssen bei dem biologischen Vater zu finden sein. Sind bei dem mutmaßlichen Vater in mindestens zwei Loci die geforderten Allele nicht vorhanden, so kann dieser als biologischer Vater des Kindes ausgeschlossen werden.

Interpretation: 

In dem gezeigten Beispiel hat die Kindsmutter in dem Mikrosatelliten-Locus D3S51358 die Allele 14 und 16, das Kind 14 und 15. Das Kind kann nur das Allel 14 von seiner Mutter geerbt haben. Somit muss das Allel 15 von dem Vater stammen. In dem Locus D3S51358 besitzt nur der untersuchte Putativ-Vater 2 das für den Vater des Kindes geforderte Allel 15 während der Putativ-Vater 1 das Allel 15 nicht aufweist. 

Für den Locus vWA hat das Kind die Allele 16 und 18. Das Allel 18 stammt von der Mutter und 16 muß von dem Vater geerbt sein. Beide untersuchten Putativ-Väter besitzen dieses Allel 16 und sind in dem Locus vWA nicht von der Vaterschaft zu dem Kind auszuschließen. 

In dem dritten Locus FIBRA haben sowohl die Mutter als auch das Kind die Allele 20 und 21. In diesem Falle kann nicht entschieden werden, welches der beiden Allele das Kind von der Mutter geerbt hat und welches das väterliche Allel ist. Um als Vater des Kindes in Frage zu kommen, muss bei dem untersuchten Putativ-Vater daher entweder Allel 20 oder 21 vorliegen. Putativ-Vater 1 zeigt die Allele 22 und 23. Somit zeigt Putativ-Vater 1 bereits in einem zweiten Locus kein, für den biologischen Vater des Kindes gefordertes Allel.  Bei Putativ-Vater 2 ist das Allel 21 nachweisbar. 

Durch die fehlende Übereinstimmung in den Loci D3S51358 und FIBRA kann Putativ-Vater 1 nicht der Vater des Kindes sein.

Sind wie bei Putativ-Vater 2, alle für den Vater des Kindes geforderten Allele nachweisbar, dann wird durch ein statistisches Verfahren die Vaterschaftswahrscheinlichkeit errechnet. Da die hierbei verwendeten Allelhäufigkeiten in verschiedenen Bevölkerungsgruppen (europäisch, afrikanisch, asiatisch etc.) sehr unterschiedlich sein können, ist für die Berechnung der Vaterschaftswahrscheinlichkeit die Kenntnis über die ethnische Herkunft des Putativ-Vaters erforderlich. Mit den in dem Beispiel gezeigten drei Systemen ergäbe sich für Putativ-Vater 2 (als Europäer) eine Vaterschaftswahrscheinlichkeit von etwa 86%. Damit ist nach den Richtlinien für Abstammungsdiagnostik noch nicht eindeutig bewiesen, dass dieser Mann der Vater des Kindes ist und es müssen weitere Mikrosatelliten-Loci untersucht werden.

Eine Vaterschaft gilt als praktisch erwiesen, wenn die errechnete Vaterschaftswahrscheinlichkeit größer als 99,9% ist.

Mit mindestens 12 untersuchten Systemen (bei privaten Kurzgutachten mindestens 10) wird in unserem Labor in den meisten Fällen eine Wahrscheinlichkeit von 99,999 und mehr erreicht. Die gleichen Mikrosatelliten-Loci, die in unserem Labor in Gebrauch sind, werden u.a. auch in den Landeskriminalämtern zur Personenidentifizierung eingesetzt.