Praxis für Medizinische Genetik

Dr. Susanne Ebner

Frauenärztin - 

Medizinische Genetik

Dr. Susanne Markus

Fachärztin für Humangenetik

 

Bahnhofstraße 13

(VICTORIA-Haus)

93047 Regensburg

Tel: 0941-53710

Fax: 0941-53708

    

© Dr. Ebner & Dr. Markus

EISENMENGER & EBNER GbR

Vaterschaftsbestimmungen

Vaterschaftsgutachten

Schnell können Zweifel an der Vaterschaft zu einem Kind entstehen und tatsächlich zeigen internationale Studien, dass etwa 5-10% aller ehelich geborenen Kinder nicht vom Ehemann abstammen. Häufig geht es bei Vaterschaftsuntersuchungen um Unterhaltszahlungen, Erbschaft oder Rechtsnachfolge, manchmal wollen aber auch die Kinder einfach nur Gewissheit über die eigene Herkunft bekommen.

Während die Untersuchung einer fraglichen Vaterschaft früher mit erheblichem Aufwand und entsprechend hohen Kosten verbunden war, kann diese Frage mit den heutigen modernen Methoden der Molekulargenetik wesentlich einfacher geklärt werden. Für die Abstammungsbegutachtung werden anstelle von Blutgruppenmerkmalen inzwischen in den meisten Fällen DNA-Merkmale untersucht. Die Vorteile liegen dabei auf der Hand. Während die Blutgruppenmerkmale erst in Alter von etwa 8 Monaten zuverlässig nachweisbar sind, können DNA-Merkmale sofort nach der Geburt eines Kindes untersucht werden. Da winzige Zellmengen ausreichen, ist eine Blutentnahme nicht erforderlich. Die Analyse kann mit gleich hoher Aussagekraft und Sicherheit an Speichelproben durchgeführt werden, was besonders für Kinder sehr vorteilhaft ist.

Bei der von uns durchgeführten Untersuchung wird aus den Mundschleimhautabstrichen DNA isoliert. Von dieser Gesamt-DNA werden nur ausgewählte einzelne Bereiche vervielfältigt und untersucht. Bei diesen untersuchten Bereichen handelt es sich um sogenannte Mikrosatelliten, d. h. individuelle Merkmale, die jeweils zur Hälfte vom Vater und von der Mutter an die Kinder vererbt werden. Alle diese Merkmale liegen außerhalb der Bereiche in der DNA, die genetische Informationen  über phänotypische oder physische Eigenschaften (Aussehen, mögliche Krankheiten oder genetische Veranlagung zu Krankheiten) enthalten. Die von uns durchgeführte Untersuchung beschränkt sich strikt auf diese nicht codierenden Bereiche, um die Abstammung zu klären. Weitere Untersuchungen werden nicht vorgenommen. (§17 Gendiagnostikgesetz)

In der Regel sind für eine Vaterschaftsanalyse die DNA-Proben von dem Kind, der Kindsmutter und dem möglichen Vater (Putativ-Vater) zu untersuchen (Triofall). Steht der Putativ-Vater nicht zur Verfügung (Defizienzfall), können in die Untersuchung auch dessen Eltern oder Geschwister einbezogen werden.

Es werden zwei Arten von privaten Vaterschaftsgutachten  angeboten:

In einem Standardgutachten, das auch in allen gerichtlich angeforderten Vaterschaftsbestimmungen angefertigt wird, werden Mikrosatelliten aus mindestens 12 verschiedenen DNA-Abschnitten untersucht, von denen zur Absicherung der Ergebnisse 6 doppelt bestimmt werden.

Für ein Kurzgutachten werden Mikrosatelliten aus 9-12 verschiedenen DNA-Abschnitten untersucht ohne Doppelbestimmung. Daher ist das Kurzgutachten erheblich preiswerter als ein Standardgutachten. Das Gutachten kann im Streitfall vor Gericht nicht verwendet werden, es ist aber dazu geeignet um eine Vaterschaft sicher nachzuweisen oder auszuschließen. 

Durch Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) zum 01. Februar 2010 muss jeder Probenentnahme für eine genetische Untersuchung eine ärztliche Aufklärung voraus gehen (§17 GenDG).

Heimliche Vaterschaftsuntersuchungen ohne schriftliche Einwilligung aller beteiligten Personen bzw. bei minderjährigen Kindern der sorgeberechtigten Vertreter des Kindes, sind gesetzlich nicht erlaubt. Für unsere privaten Vaterschaftsgutachten ist daher bei der Untersuchung minderjähriger Kinder (außer in begründeten Ausnahmefällen)  immer eine Beteiligung der Mutter erforderlich. 

Von jeder zu untersuchenden Person werden vier eindeutig gekennzeichnete Mundschleimhautabstriche benötigt. Die Probenabnahme mit Identitätssicherung (gemäß den Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft für Abstammungsgutachten: Ausweiskopie, Fingerabdruck, evtl. Foto) muss bei einem Gesundheitsamt, einer Arztpraxis oder in unserem Labor erfolgen. Eine Terminabsprache mit einem nahe gelegenen Gesundheitsamt oder Arztpraxis erfolgt durch den Auftraggeber. Das benötigte Probenentnahmeset wird dann von uns direkt dort hingeschickt.

Die Kosten dieser Probenentnahme sind in unserem Gutachtenpreis nicht enthalten und müssen gesondert bei der jeweiligen Stelle bezahlt werden. 

Bei allen privaten Vaterschaftstests ist eine Bezahlung vor Beginn der Analyse notwendig. Die Dauer der Untersuchung beträgt etwa 2-3 Wochen nach Eingang des Rechnungsbetrages und Erhalt des Untersuchungsmaterials.

Das fertige Gutachten wird an alle beteiligten erwachsenen Personen geschickt, sofern keine andere Absprache erfolgt. Aus Datenschutzgründen kann das Ergebnis nicht elektronisch oder telefonisch mitgeteilt werden.