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In
einem Standardgutachten, das auch in allen gerichtlich angeforderten
Vaterschaftsbestimmungen angefertigt wird, werden Mikrosatelliten aus
mindestens 12 verschiedenen DNA-Abschnitten untersucht, von denen zur Absicherung der Ergebnisse 6
doppelt bestimmt werden.
Für
ein Kurzgutachten werden Mikrosatelliten aus
9-12
verschiedenen DNA-Abschnitten untersucht
ohne Doppelbestimmung. Daher ist das Kurzgutachten
erheblich preiswerter als ein Standardgutachten. Das Gutachten kann im
Streitfall vor Gericht nicht verwendet werden, es ist aber dazu geeignet
um eine Vaterschaft sicher nachzuweisen oder auszuschließen.
Durch
Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) zum 01. Februar 2010 muss jeder
Probenentnahme für eine genetische Untersuchung eine ärztliche
Aufklärung voraus gehen (§17 GenDG).
Heimliche
Vaterschaftsuntersuchungen ohne schriftliche Einwilligung aller beteiligten Personen
bzw. bei minderjährigen Kindern der sorgeberechtigten Vertreter des
Kindes, sind gesetzlich nicht erlaubt. Für unsere privaten
Vaterschaftsgutachten ist daher bei der Untersuchung minderjähriger
Kinder (außer in begründeten Ausnahmefällen) immer eine
Beteiligung der Mutter erforderlich.
Von jeder zu untersuchenden Person
werden vier eindeutig gekennzeichnete Mundschleimhautabstriche benötigt.
Die Probenabnahme mit Identitätssicherung (gemäß den Richtlinien der
Arbeitsgemeinschaft für Abstammungsgutachten: Ausweiskopie,
Fingerabdruck, evtl. Foto) muss bei einem Gesundheitsamt, einer Arztpraxis
oder in unserem Labor erfolgen. Eine Terminabsprache mit einem nahe
gelegenen Gesundheitsamt oder Arztpraxis erfolgt durch den Auftraggeber. Das
benötigte Probenentnahmeset wird dann von uns direkt dort hingeschickt.
Die
Kosten dieser Probenentnahme sind in unserem Gutachtenpreis nicht
enthalten und müssen gesondert bei der jeweiligen Stelle bezahlt werden.
Bei
allen privaten Vaterschaftstests ist eine Bezahlung vor Beginn der
Analyse notwendig. Die Dauer der Untersuchung beträgt etwa 2-3 Wochen nach
Eingang des Rechnungsbetrages und Erhalt des Untersuchungsmaterials. Das
fertige Gutachten wird an alle beteiligten erwachsenen Personen
geschickt, sofern keine andere Absprache erfolgt. Aus
Datenschutzgründen kann das Ergebnis nicht elektronisch oder telefonisch
mitgeteilt werden.
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