Praxis für Medizinische Genetik

Dr. Susanne Ebner

Frauenärztin - 

Medizinische Genetik

Dr. Susanne Markus

Fachärztin für Humangenetik

 

Bahnhofstraße 13

(VICTORIA-Haus)

93047 Regensburg

Tel: 0941-53710

Fax: 0941-53708

    

© Dr. Ebner & Dr. Markus

Formulare

Bitte beachten Sie bei der Anforderung einer genetischen Untersuchung die gesetzlichen Bestimmungen, die ab 1. Februar 2010 im Rahmen des Gendiagnostikgesetzes in Kraft treten (Gesetzestext s. www.bundesgesetzblatt.de Bürgerzugang: Bundesgesetzblatt Teil I   Nr. 50 vom 04.08.2009, Seite 2529ff)

 

Eine genetische Untersuchung darf nur vorgenommen werden, wenn der Patient/die Patientin in die Untersuchung und die Gewinnung der dafür erforderlichen Probe ausdrücklich und schriftlich gegenüber der verantwortlichen ärztlichen Person eingewilligt hat

Vor Einholung der Einwilligung hat die verantwortliche ärztliche Person die betroffene Person über Wesen, Bedeutung und Tragweite der genetischen Untersuchung aufzuklären (Aufklärungspflicht). Ein Informationsblatt zu genetischen Analysen, das dem Patienten/der Patientin zum Verbleib auszuhändigen ist, steht mit  Formblatt A03 zur Verfügung. 

Eine genetische Beratung durch eine Fachärztin oder Facharzt für Humangenetik (oder mit gleichwertiger Qualifikation) soll vor/nach jeder genetischen Diagnostik angeboten werden. Bei jeder prädiktiven Diagnostik muss vor einer genetischen Untersuchung und nach Vorliegen der Ergebnisse eine fachärztliche genetische Beratung durchgeführt werden. Dies gilt auch für pränatale Untersuchungen. Eine genetische Beratung muss aktiv von der Patientin / dem Patienten schriftlich abgelehnt werden, falls er/sie diese nicht wünscht . 

Für jeden Untersuchungsauftrag benötigen wir eine schriftliche Einwilligung der Patientin/ des Patienten, ohne die eine Untersuchung im Labor nicht begonnen werden darf. Diese Einwilligungserklärungen finden Sie auf den Anforderungsformularen zur Labordiagnostik (FB023 - FB026, s. unten). 

 

Durch das GenDG sind wir verpflichtet, alle Proben nach Abschluss der Untersuchung sofort zu vernichten. Durch entsprechende Einwilligungserklärungen auf  Formblatt E01 (s. jeweils 2. Seite bei FB023, 24 und 26) können die Patienten entscheiden, ob ihr Untersuchungsmaterial für eine eventuelle spätere Untersuchung aufbewahrt werden darf. Dies sollte besonders bei Proben von Kindern beachtet werden.

Der Widerruf einer Einwilligung durch den Patienten ist zu jedem Zeitpunkt möglich. Teilen Sie uns dies bitte umgehend mit dem Formular W01 mit, da wir in diesem Fall die Probe und alle bis dahin erhobenen Befunde vernichten müssen. Nur bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.

Bitte benutzen Sie ab sofort ausschließlich unsere neuen Formulare (s. u. mit neuer Adresse) und vernichten Sie eventuell bei Ihnen noch vorhandene alte Aufklärungs- und Anforderungsformulare.

Bei einem Untersuchungsauftrag benötigen wir bei allen gesetzlich versicherten Patienten für die Abrechnung zusätzlich einen gelben Überweisungsschein (Nr.6).

Alle Formulare sind im pdf-Format mit Acrobat Reader zu öffnen. Sollten Sie nicht über Acrobat Reader verfügen, können Sie sich diesen kostenlos von folgender Internetseite laden: 
www.adobe.com/products/acrobat/readermain.html

Patientenaufklärung:

Formblatt A03 Aufklärung vor genetischen Analysen

Einverständniserklärungen / Widerrufsmitteilung:

Formblatt E01 Einwilligung in eine genetischen Untersuchung gemäß Gendiagnostikgesetz (GenDG) (ist auch als 2. Seite bei FB023, 024 und 026 enthalten)

Formblatt W01Widerruf der Einwilligung zur genetischen Untersuchung 

Anforderungsformulare zur Labordiagnostik:

jeweils mit Einverständniserklärung der Patientin / des Patienten

für Chromosomenanalysen

postnatal aus: 

Formblatt FB023 (+ E01) Blut/Gewebe

pränatal aus:

Formblatt FB024 (+ E01) Fruchtwasser/Chorionzotten/Abortgewebe 

Formblatt FB025 Anforderung und Einverständniserklärung für den "pränatalen Schnelltest" (FISH-Untersuchung) 

 für molekulargenetische Analysen

Formblatt FB026 (+ E01) Molekulargenetische Diagnostik