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Chorea Huntington

 

HTT-Gen (Huntingtin-Gen;
Genort: 4p16.3; OMIM #143100, *613004)
Erbgang: Autosomal dominant

Die Chorea Huntington ist eine neurodegenerative Erkrankung mit autosomal dominantem Erbgang. Die Inzidenz beträgt 4-7:100.000. Charakteristisch ist ein progressiver Krankheitsverlauf mit Hyperkinesien, die sich 
später zu choreatiformen Bewegungsstörungen entwickeln können. Hinzu kommen Persönlichkeitsveränderungen bis hin zur Demenz. 
Neuropathologisch beobachtet man eine Degeneration von Neuronen, die präferentiell im Corpus striatum und im Cortex auftritt. 
Das für die Erkrankung verantwortliche Huntingtin-Gen beinhaltet bei Normalpersonen 10-35 aufeinander folgende CAG-Nukleotide im kodierenden Bereich, die im Huntington-Protein als Glutaminreste erscheinen.

Bei Patienten mit klinischen Symptomen der Chorea Huntington findet man in nahezu 100% der Fälle eine pathologische Verlängerung dieser Nukleotidfolge auf 36-121 CAG-Tripletts.
Nukleotidverlängerungen von 27-35 Tripletts werden als „Intermediärallele“ („mutable normal allel“) bezeichnet. Hierbei besteht für den Träger kein Erkrankungsrisiko, aber in der Folgegeneration kann es zu einer Expansion 
der Triplettrepeat-Region kommen. Huntingtin-Allele mit 36-39 Tripletts haben eine reduzierte Penetranz, da es Personen aus Chorea Huntington- Familien gibt, die mit dieser Triplettzahl bis ins hohe Alter keine Symptome 
der Erkrankung zeigen, während andere mit dieser Triplettzahl erkrankt sind.
Überwiegend liegt das Manifestationsalter zwischen dem 35. und 45. Lebensjahr. Je größer die Anzahl der Glutamine, desto stärker wird die Ausprägung des Krankheitsbildes und/oder desto früher beginnt die Erkran-
kung. Bei erkrankten Kindern findet man z. B. mehr als 70 Tripletts. In der Regel kann jedoch keine Aussage über das voraussichtliche Erkrankungsalter getroffen werden.

Eine prädiktive molekulargenetische Diagnostik sollte im Rahmen der IHA- (International Huntington’s Association) und der WFN- (World Federation of Neurology) Richtlinien erfolgen. 
Diese lauten: 

Zunächst sollte der/die  Ratsuchende eine genetische Beratung durch einen Facharzt erhalten.

Zusätzlich sollte eine psychotherapeutische Betreuung gewährleistet sein.

Vor Untersuchungsbeginn und Befundmitteilung muss der Betreuer bestätigen, dass der/die Ratsuchende nach ausreichender Bedenkzeit auch auf eine ungünstige Befundmitteilung vorbereitet ist.

Das Ergebnis wird vom genetischen Berater mitgeteilt. Auf Wunsch des/der Ratsuchenden kann dies im Beisein des Betreuers oder einer anderen Vertrauensperson geschehen.

Eine pränatale Untersuchung hinsichtlich Chorea Huntington darf laut Gendiagnostikgesetz §15 nicht durchgeführt werden.

Untersuchungsmethode:

Aus einer Blutprobe (2-5 ml EDTA-Blut) wird die genomische DNA isoliert. Ein die CAG-Triplettwiederholung beinhaltender Abschnitt des Huntingtin-Gens wird mit Hilfe der Polymerasekettenreaktion amplifiziert. Die Längenbestimmung des PCR-Produktes und die daraus resultierende Anzahl der CAG-Nukleotidtripletts erfolgt mittels Kapillarelektrophorese.

Untersuchungsdauer:

ca. 1-2 Wochen

Literaturhinweise
McNeil et al., Hum Mol Genet 6:775-779, 1997
Rubinsztein et al., Am J Hum Genet 59:16-22, 1996
Gellera et al., Am J Hum Genet 59:475-477, 1996
The Huntington‘s Disease Collaborative Research Group, Cell 72:971-983,1993