Praxis für Medizinische Genetik

Dr. Susanne Ebner

Frauenärztin - 

Medizinische Genetik

Dr. Susanne Markus

Fachärztin für Humangenetik

 

Bahnhofstraße 13

(VICTORIA-Haus)

93047 Regensburg

Tel: 0941-53710

Fax: 0941-53708

    

© Dr. Ebner & Dr. Markus

Chorea Huntington

Die Chorea Huntington ist eine neurodegenerative Erkrankung mit autosomal dominantem Erbgang. Die Inzidenz beträgt 4-7:100.000. Chorea Huntington wird charakterisiert durch einen progressiven Krankheitsverlauf mit Hyperkinesien, die sich später zu choreatiformen Bewegungsstörungen entwickeln können. Hinzu kommen Persönlichkeitsveränderungen bis hin zur Demenz.

Neuropathologisch beobachtet man eine Degeneration von Neuronen, die präferentiell im Corpus striatum und im Cortex auftritt.

Das für die Erkrankung verantwortliche Huntingtin-Gen liegt auf Chromosom 4p16.3. Es beinhaltet bei Normalpersonen 10-34 aufeinander folgende CAG-Nukleotide im kodierenden Bereich, die im Huntingtin-Protein als Glutaminreste erscheinen. Bei Patienten mit klinischen Symptomen der Chorea Huntington findet man in nahezu 100% der Fälle eine pathologische Verlängerung dieser Nukleotidfolge auf  36-121 CAG-Tripletts.

Nukleotidverlängerungen von 36-39 Tripletts werden als ‘Intermediärallele’ bezeichnet, da es Personen aus Chorea Huntington-Familien gibt, die mit dieser Triplettzahl bis ins hohe Alter keine Symptome der Erkrankung zeigen, während andere mit dieser Triplettzahl erkrankt sind. Dies ist wahrscheinlich auf eine reduzierte Penetranz der ‘Intermediärallele’ zurückzuführen.

Überwiegend liegt das Manifestationsalter zwischen dem 35. und 45. Lebensjahr. Je größer die Anzahl der Glutamine, desto stärker wird die Ausprägung des Krankheitsbildes und/oder desto früher beginnt die Erkrankung, z.B. findet man bei erkrankten Kindern mehr als 70 Tripletts. In der Regel kann jedoch keine Aussage über das voraussichtliche Erkrankungsalter getroffen werden.

Eine prädiktive molekulargenetische Diagnostik sollte im Rahmen der IHA- (International Huntington’s Association) und der WFN- (World Federation of Neurology) Richtlinien erfolgen. Diese lauten: 

Zunächst sollte der/die  Ratsuchende eine genetische Beratung durch einen Facharzt erhalten.

Zusätzlich sollte eine psychotherapeutische Betreuung gewährleistet sein.

Vor Untersuchungsbeginn und Befundmitteilung muss der Betreuer bestätigen, dass der/die Ratsuchende nach ausreichender Bedenkzeit auch auf eine ungünstige Befundmitteilung vorbereitet ist.

Das Ergebnis wird vom genetischen Berater mitgeteilt. Auf Wunsch des/der Ratsuchenden kann dies im Beisein des Betreuers oder einer anderen Vertrauensperson geschehen.

Untersuchungsmethode:

Aus einer Blutprobe (2-5 ml EDTA-Blut) wird die genomische DNA isoliert. Ein die CAG-Triplettwiederholung beinhaltender Abschnitt des Huntingtin-Gens wird mit Hilfe der Polymerasekettenreaktion amplifiziert. Die Längenbestimmung des PCR-Produktes und die daraus resultierende Anzahl der CAG-Nukleotidtripletts erfolgt mittels Kapillarelektrophorese.

Untersuchungsdauer:

ca. 1-2 Wochen